Das Bundeskabinett hat am 29.10.2025 den Entwurf des Durchführungsgesetzes zum Data Act verabschiedet. Ziel ist es, den Zugang zu Daten einfacher, fairer und innovationsfreundlicher zu gestalten. Zudem regelt es, an welche Behörde sich Bürger sowie Unternehmen in Deutschland bei Fragen und Streitigkeiten zum Data Act wenden können.
Laut dem Kabinettsentwurf des Durchführungsgesetzes zum Data Act soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) als einzige Aufsichtsbehörde für den Data Act zuständig sein. Ein weiteres Element des Gesetzes ist die Sonderzuständigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Diese übernimmt demnächst die Aufsicht für datenschutzrechtliche Fragen insbesondere der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Data Act.
Die Bundesrepublik Deutschland setzt die EU-Vorgaben ohne zusätzliche Anforderungen um und beendet das sog. Gold-Plating. Im Vordergrund soll die Beratung der Unternehmen stehen, um ihnen eine klare Orientierung im Umgang mit den komplexen europäischen Vorgaben zu bieten. Dazu sollen bei der BNetzA und der BfDI digitale Fachkompetenzen zielgerichtet aufgebaut werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.
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